(Rev. 2023-A, Stand 28.02.2023)
Präambel
Den Lieferungen und Leistungen der GP JOULE liegen diese Allgemeinen Bedingungen zugrunde.
§ 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss
(1) Für die Lieferungen und Serviceleistungen durch GP JOULE gelten – soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stellt der Auftraggeber abweichende Vertragsbedingungen, werden diese auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn GP JOULE ihnen nicht widerspricht. Eine Einbeziehung von abweichenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers setzt eine schriftliche Zustimmung der GP JOULE voraus.
(2) Der Vertrag kommt nach schriftlicher Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
(3) Die Regelungen im Angebot gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor und werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt.
(4) Ergänzende, abweichende oder andere Änderungen gegenüber dem Angebot der GP JOULE werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber GP JOULE hierauf gesondert hinweist (Änderungen durch den Auftraggeber auf dem Angebot reichen hierzu nicht) und GP JOULE diese daraufhin schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der genaue Leistungsumfang, Art und Anzahl der Komponenten, und Umfang der Serviceleistungen (Vertragsgegenstand), der voraussichtliche Liefer- bzw. Leistungstermin und der Vertragspreis ergeben sich aus dem Angebot der GP JOULE.
§ 3 Lieferfrist, höhere Gewalt
(1) Die Angaben zum Liefer- und/ oder Leistungstermin sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich.
(2) Die Einhaltung von vereinbarten Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers, wie zum Beispiel Übergabe von Unterlagen, die Einholung von Genehmigung, die Gewährung eines ungehinderten Zutritts und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.
(3) Entschädigungsansprüche des Auftraggebers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung und Leistung, vorbehaltlich der Regelungen unter § 7 (Haftung) ausgeschlossen. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
(4) Wird den Parteien die Erfüllung der Lieferung bzw. Leistungen durch unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen Einfluss haben und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann (insbesondere abweichende Standortbedingungen oder höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, Pandemien, hoheitliche Anordnungen), wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so sind die Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten befreit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht endgültig beseitigt sind.
§ 4 Abnahme, Gefahrenübergang
(1) Besteht die Leistung der GP JOULE ausschließlich in der Lieferung, so hat der Auftraggeber die Lieferung bei Übergabe am Bestimmungsort zu überprüfen und innerhalb von 7 Werktagen etwaige Mängel schriftlich gegenüber GP JOULE anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Lieferung als mangelfrei. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe (Lieferung) an den Auftraggeber über.
(2) Beinhaltet die Leistung der GP JOULE auch Serviceleistungen, so wird der Auftraggeber über den Abschluss der Leistungen durch Übersendung der Rechnung informiert. Eine förmliche Abnahme erfolgt nicht. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum keine Mängelanzeige, gilt die Abnahme als erteilt. Die Gefahr geht am Tag der Abnahme auf den Auftraggeber über.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
(1) Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich in Euro und – soweit diese nicht gesondert ausgewiesen ist –zzgl. Umsatzsteuer.
(2) Die Fälligkeit der Zahlungen ergibt sich aus dem Angebot der GP JOULE.
(3) Soweit die Fälligkeit der Zahlung an ein Ereignis geknüpft ist und sich dieses Ereignis aus Gründen verzögert, die GP JOULE nicht zu vertreten hat, so wird die Zahlung dennoch 4 Wochen nach dem gemäß Angebot geplanten Termin für das Ereignis zur Zahlung fällig.
(4) Rechnungen für Zahlungen sind zehn Kalendertage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig und sind ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto der GP JOULE.
(5) Gegen Ansprüche des jeweiligen Vertragspartners kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
(6) Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag behält sich GP JOULE das Eigentum an den Vertragsgegenständen vor. Solange das Eigentum noch nicht auf den Auftraggeber übergangen ist, hat der Auftraggeber GP JOULE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Vertragsgegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Gewährleistungsrechte des Auftraggebers, solange dieser kein Verbraucher ist, setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Übergabe oder Abnahme des Vertragsgegenstandes nach § 4.
(3) Nach Übergabe bzw. Abnahme des Vertragsgegenstandes haftet GP JOULE vorbehaltlich der Regelung in § 7 in der Weise, dass GP JOULE die Mängel zu beseitigen hat. GP JOULE wird den Vertragsgegenstand im Falle einer fristgerechten Mängelrüge, nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Es ist GP JOULE stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit oder bei Verschleiß. Gleiches gilt bei Schäden, die infolge unsachgemäßer Behandlung oder äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Bei Mängelrügen darf der Auftraggeber Zahlungen nur in dem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, kann GP JOULE die entstandenen Aufwendungen von dem Auftraggeber ersetzt verlangen.
(7) Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen § 7 (Haftung).
(8) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
(9) Die im Angebot angegebenen technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen stellen grundsätzlich keine Zusicherungen oder Garantien dar, es sei denn im Angebot ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
(2) Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftenden Vertragspartner bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden
(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 8 Beauftragung Dritter
GP JOULE ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB zu bedienen, sofern sichergestellt ist, dass die Leistungen sach- und fachgerecht durchgeführt werden.
§ 9 Informationspflichten nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Parteien verpflichten sich, die dem jeweils anderen Vertragspartner nach Art. 12 ff. DSGVO obliegenden Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen zu erfüllen.
Hierfür verwendet der Vertragspartner, der die personenbezogenen Daten weitergibt bzw. auf dessen Veranlassung die Kontaktaufnahme erfolgt, die ihm vom anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen. Die Informationen zum Datenschutz der GP JOULE befinden sich hier: www.gp-joule.de/datenschutz.
Die Vertragspartner sind nicht verpflichtet, die vom anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen vor der Aushändigung an die betroffenen Personen zu prüfen. Sie sind weiterhin nicht berechtigt, diese ohne vorherige Zustimmung zu ändern. Es obliegt ausschließlich dem zur Information verpflichteten Vertragspartner, dem anderen Vertragspartner den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen und diese bei Bedarf auch während der Vertragslaufzeit zu aktualisieren.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Husum.
(2) Auf diese Bedingungen und das Angebot finden das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und seiner sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt, soweit der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte. Eine unwirksame Bestimmung oder Lücke in dem Vertrag werden durch die Vertragspartner durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags am nächsten kommt. § 139 BGB wird insgesamt abbedungen.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.